Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Herzlich willkommen

an der Emil-Naumann Grundschule Sitten!

 

 

Unser Schulmotto
"Frischer Wind im alten Haus"

 

 

"Frischer Wind im alten Haus"

Umgeben von Windparks zur alternativen Energiegewinnung weht auch in unserer Schule stets ein "frischer Wind". 
Einblicke über unser Arbeiten finden Sie hier: Einblicke in unser Schulleben.

 

Wir leben Schule.

Unser Schulhaus wurde zu Beginn des 12. Jahrhunderts als Wasserburg erbaut und kann daher viele interessante Geschichten erzählen . . .

 

Im Schuljahr 2024/2025 lernen 113 Schüler:innen in 6 Klassen an unserer Schule.

Unser Grundschuleinzugsgebiet umfasst folgende Ortsteile des Gemeindegebietes der Stadt Leisnig:

Altenhof, Altleisnig, Beiersdorf, Bockelwitz, Börtewitz, Clennen, Dobernitz, Doberquitz, Doberschwitz, Görnitz, Großpelsen, Hetzdorf, Kalthausen, Kleinpelsen, Korpitzsch, Kroptewitz, Leuterwitz, Marschwitz, Naunhof, Naundorf, Nicollschwitz, Polditz, Polkenberg, Sitten, Wiesenthal, Zeschwitz, Zollschwitz, Zschockau.

 

Schulgesetz § 5 Grundschule:

(1) Die Grundschule hat die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu weiterführenden Bildungsgängen zu führen. Damit schafft sie die Voraussetzungen für die Entwicklung sicherer Grundlagen für selbstständiges Denken, Lernen und Arbeiten und die Beherrschung des Lesens, Schreibens und Rechnens (Kulturtechniken).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Transparenzhinweis:  

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. 


Suche